Kleene Knirpse Fotografie - Stephanie Acer ,Vacher Straße 212b, 90766 Fürth 01573/9366796 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die der Fotografin erteilt werden.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

(2) Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und müssen als Solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(3) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen.

§2. Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Die Fotografin überträgt jeweils das Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht die kommerzielle Nutzung. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Material, hochauflösend im JPG Format. Die Anzahl der Bilder wird durch die im jeweiligen Paket angegebenen Mengen bestimmt. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(4) Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation auf ihrer Homepage und anderen Internetauftritten von KLEENE KNIRPSE zu nutzen. Sie darf die Bilddateien ohne Einschränkung für ihre Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Veröffentlichungen, Ausstellungen, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht die Fotografin von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Ein Widerspruch, oder Einschränkungen der Nutzung sind spätestens bei Auslieferung des Bildermaterials möglich.

(5) Die Fotografin veröffentlicht die Bilder ohne Angaben von Namen und anderen persönlichen Daten.

(6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

(7) Ausgenommen von Einschränkungen sind Detailbilder. Diese dürfen immer, auch ohne Einverständnis, veröffentlicht werden, insofern nicht erkennbar ist, um wen es sich bei der Aufnahme handelt.

§3Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird, wie in der Preisliste beschrieben am Shootingtag in bar fällig, wenn es nicht bereits vorab entrichtet wurde.

(2) Das Honorar beinhaltet eine Anfahrt innerhalb von 10km um das Studio KLEENE KNIRPSE (Vacher Straße 212b, 90766 Fürth).

(3) Für Anfahrten außerhalb der 10km wird eine Anfahrtspauschale von 5€ + eine Kilometerpauschale fällig: 0,50€ je Kilometer.

Wenn der Ort der Aufnahmen sehr weit entfernt liegt wird in einem Gespräch eine Anfahrtspauschale vereinbart und im Vertrag festgehalten.

(4) Überschreitet das Shooting die laut Shootingpaket vorgegebene Zeit kostet jede angefangene Stunde 25€ zusätzlich.

(5) Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Sie dürfen nur für Shootings verwendet werden, nicht für z.B. Druckprodukte.

§4 Leistung, Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

(1) Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den fotografisch-bildgestalterischen Stil der Fotografin kennt und sich bewusst ist, das seine Lichtbilder in diesem Stil aufgenommen und bearbeitet werden.

(2) Der Auftraggeber kann Termine aus wichtigen Gründen bis zu 24h vor dem Termin(Krankheit, Todesfall) absagen. Absagen müssen immer telefonisch, in einem persönlichen Gespräch vorgenommen werden. Weiterhin kann sogleich ein neuer Termin vereinbart werden. Termine werden maximal 1 Mal ohne weitere Kosten verschoben. Bei einer weiteren Verschiebung berechnet die Fotografin ein Ausfallhonorar in Höhe von 25€, welches innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist.

(3) Nach der Bearbeitung stellt die Fotografin eine passwortgeschützte Onlinegalerie für 3 Monate zur Verfügung, in der der Auftraggeber oder seine Angehörigen Bilder kostenpflichtig bestellen können.

(4) Die Gestaltung mittels Accessoires koordiniert die Fotografin um ihren fotografischen Stil beizubehalten und zu gewährleisten. Ohne Absprache ist es nicht möglich eigene Accessoires bei der Bildgestaltung zu verwenden. Die Fotografin kann jederzeit mitgebrachte Accessoires der Kunden ablehnen,wenn es ihrem Stil nicht entspricht.

(5) Es ist nicht möglich die zugehörigen Mengen an Dateien und/oder Abzügen eines Shootingpakets zu verändern oder Abzüge gegen Dateien zu tauschen.

(6) Während des Shootings dürfen keine privaten Aufnahmen mit Smartphones oder Kameras etc. gemacht werden.

§5 Nachbearbeitung

(1) Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und deren Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählt auch Umfärben in andere Farbtöne, ist nicht gestattet.

(2) Das Erstellen von Kollagen ist gestattet, insofern bei der Veröffentlichung der Name und der Link zur Fotografin angegeben wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook und Anderen, die Bilder klar und deutlich zu kennzeichnen, so dass die Fotografin als Urheberin der Bilder identifizierbar ist.

(3) Die Beschneidung der Bilder ist ausdrücklich verboten. Einzig gewährt die Fotografin das Recht der Bildbeschneidung für die Nutzung in Whatsapp. Wobei die Bildgestaltung nicht dadurch nicht verändert werden darf.

(4) Bildmaterial aus der Galerie ab zu fotografieren oder in sonstiger Weise herunterzuladen ohne diese gekauft zu haben und deren Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird der Betrag des einzelnen Produktes plus je 25€ fällig. Zu zahlen innerhalb von 7 Tagen.

§6 Lieferzeiten und Reklamationen

(1) Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus.

Sollte es zu Verzögerungen kommen werden diese unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt. Liegt die Verzögerung an höherer Gewalt oder am Labor oder dessen Transportfirma etc. stellt dies keinen Reklamationsgrund dar.

Die Fotografin haftet für eine Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist allerdings nur möglich bei Vorlage der beanstandeten Arbeit. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

(3) Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.

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